Förderverein der Musikschule Kurt Masur Oschersleben e. V.

Allgemeine

  Gibt es Gebührenermäßigung für den Unterricht?

Antwort:

Ja! Die Gebührensatzung der Musikschule nennt verschiedene Möglichkeiten der Gebührenermäßigung, die auf Antrag gewährt werden: Zum einen die Mehrfachermäßigung (25 %)  – wenn ein Schüler/eine Schülerin mehrere Fächer an der Musikschule belegen möchte, zum anderen die Familienermäßigung (25 %) – wenn mehrere Mitglieder einer Familie (Kinder und Erwachsene) am Unterricht der Musikschule teilnehmen.
Im Krankheitsfall ist weiterhin eine Ermäßigung möglich, wenn der Unterricht ununterbrochen länger als vier Wochen nicht besucht werden kann.
Weiterhin kann das Schulgeld um bis zu 50 % ermäßigt werden, wenn auf diese Weise die besondere Begabung eines Schülers gefördert wird. Über diese Ermäßigungen entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Fachdienst Schulen und Kultur. Nähere Einzelheiten dazu erfährt man in der Satzung des Landkreises über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen in der jeweils gültigen Fassung.
Darüber hinaus unterstützt der Förderverein der Kreismusikschule Oschersleben e.V. Kinder und deren Eltern, die Leistungen aus dem Teilhabe- und Bildungspaket erhalten, wenn diese den Musikschulunterricht besuchen wollen.

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