Förderverein der Musikschule Kurt Masur Oschersleben e. V.

für Eltern

Kann eine verpasste Unterrichtstunde nachgeholt werden?

Antwort:

Nein. Eine verpasste Unterrichtsstunde kann nicht nachgegeben werden. Wenn der Schüler krankheitsbedingt dem Unterricht ununterbrochen länger als vier Wochen fernbleibt, ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr während dieser Zeit auf Antrag und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes um 50 %.

Gibt es Vertretungsunterricht?

Antwort:

Vertretungsunterricht an der Musikschule ist die Ausnahme. Da jedes Unterrichtsfach seine spezifischen Anforderungen hat, ist die Vertretung nur sehr begrenzt möglich. Dazu kommt, dass die Stundenpläne der Pädagogen in der Regel keine Freistunden aufweisen.

Was passiert, wenn der Unterricht an der Musikschule ausfällt?

Antwort:

Eine ausgefallene Unterrichtsstunde (vom Lehrer oder von der Schulleitung abgesagt) oder auch mehrere können im allgemeinen Schulbetrieb nicht nachgegeben werden.
Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat zusammenhängend vier Wochen oder länger aus, besteht die Möglichkeit, auf Antrag seitens des Schülers (der Erziehungsberechtigten), eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 % für diesen Zeitraum zu erhalten.
Sollten sich einzelne Ausfallstunden in einem Jahr häufen, sind die Pädagogen bestrebt, in den unterrichtfreien Zeiten (Ferien) zusätzliche Unterrichtsstunden anzubieten.

Warum können die Unterrichtszeiten nicht besser auf die Busfahrtzeiten abgestimmt werden?

Antwort:

Die Fahrzeiten des ÖPNV sind sehr gut auf die Schulzeiten der allgemein bildenden Schulen zugeschnitten. Die Möglichkeit, außerschulische Aktivitäten mit der Nutzung des ÖPNV zu verbinden, ist bei der Fahrplangestaltung von geringer Bedeutung. Viele Ortschaften im Landkreis sind nach Schulschluss nur sehr eingeschränkt mit Bussen zu erreichen.

Wir Musikschullehrer versuchen bei der Zusammenstellung unserer Stundenpläne den Wünschen unserer Fahrschüler gerecht zu werden. Doch leider lässt sich eine Stunde – im Normalfall – auch nur einmal besetzen. Hinzu kommen Wünsche anderer Schüler, die z. B. noch die Musiklehre besuchen und die dies mit ihrem Hauptfachtermin verbinden möchten. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass wir nicht in jedem Fall die nachvollziehbaren Wünsche unserer Schüler bei der Stundenplangestaltung berücksichtigen können. Doch sind wir stets bestrebt, eine optimale Lösung für möglichst viele Schüler zu finden.

Warum muss mein Kind so lange auf die Aufnahme in den Unterricht warten?

Antwort:

Die Unterrichtsorganisation an der Musikschule lehnt sich an das allgemeine Schuljahr an, das am 1. August beginnt und bis zum 31. Juli des Folgejahres andauert. Daher erfolgt die Aufnahme von neuen Schülern größtenteils zum 1. August. Geht die Anmeldung während des Schuljahres ein und sind alle Unterrichtsplätze belegt (was der Regelfall ist), wird der Unterrichtswunsch auf einer Warteliste vermerkt.
Darüber hinaus gibt es immer wieder Instrumente, deren Nachfrage das Angebot übersteigen. Hier ist es möglich, dass man sogar länger als ein Schuljahr auf den Unterrichtsbeginn warten muss. Ob sein eigenes Wunschinstrument zu dieser Gruppe gehört, erfährt man am besten in einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung.

Warum sind die Musikschulkonzerte oft so lang?

Antwort:

Musikschulkonzerte sind Höhepunkte im Schuljahr. Viele Schüler möchten sich, ihr Instrument und ihre Musik gern im Konzert der Öffentlichkeit vorstellen. Daher sind die Konzertteilnahmen unter den Schülern sehr beliebt. Um diesem Wunsch gerecht zu werden, versuchen wir, möglichst allen Schülern, die sich zum Konzerttermin angemeldet haben, auch die Möglichkeit des Auftretens zu geben. Zusätzliche Konzerttermine werden im Pädagogen-Team regelmäßig diskutiert. Oft scheitert es an freien Sonntagen, die günstig im Verlauf des Schuljahres liegen und an denen viele Musikschullehrer zur Verfügung stehen, denn nur sechs von 30 Pädagogen unserer Schule sind Vollzeit tätig!
Erfahrungen, Konzerte während der Schulwoche, z. B. am Freitag, stattfinden zu lassen, zeigen, dass viele Schüler nach einer langen Schulwoche, mit der Qualität ihrer Präsentation auf dem Konzertpodium nicht zufrieden sind.

Warum gibt es in der Musikschule keinen Getränkeautomat?

Antwort:

Auf Initiative unseres Fördervereins haben wir 2012 die Aufstellung eines Kalt- und Heißgetränkeautomaten beim Landkreis angefragt. Leider hat der zuständige Fachdienst Gebäudemanagement diesem nicht zugestimmt. Als Begründung wurden schlechte Erfahrungen mit solchen Automaten an anderer Stelle genannt.

Wie erfahre ich etwas über den Unterricht, den mein Kind an der Musikschule erhält?

Antwort:

Wer Fragen zum Unterricht hat, kann diese im Anschluss an die Unterrichtsstunde kurz vom Lehrer beantworten lassen. Hierfür haben unsere Lehrerinnen und Lehrer einige Augenblicke zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden Zeit. Intensivere und länger dauernde Gespräche sollten vorab mit dem Lehrer/der Lehrerin vereinbart werden.
Zum Austausch zwischen dem Schüler, dem Elternhaus, dem Lehrer und der Schule dienen auch die Klassenvorspiele und das Beratungsgespräch während der Jahresvorspiele und Prüfungen. Hier freuen wir uns immer über regen elterlichen Besuch.
Aber auch über das Mitteilungs- und Aufgabenheft lässt sich der Kontakt zum Unterrichtsgeschehen aufrechterhalten.
Bei einigen Bildungsangeboten außerhalb des Fachunterrichtes (z. B. dem Instrumentenkarussell) sind Elterninformationen fester Bestandteil der Unterrichtsgestaltung.

Kann ich der Unterrichtsstunde meines Kindes beiwohnen?

Antwort:

Ein Besuch der Unterrichtsstunde des eigenen Kindes in der Fachausbildung lässt sich organisieren. Gerade im Anfangsunterricht und bei sehr jungen Schülern ist die Unterstützung des Elternhauses beim häuslichen Üben oft von Vorteil. Informationen zur Methodik des Übens können so über eine passive Teilnahme eines Elternteils am Unterricht erworben werden.
Langfristig soll der Schüler zum selbständigen Üben angeregt werden. Daher sollte diese unterrichtbegleitende Phase der Eltern oder Großeltern nicht zu lange dauern. Sprechen Sie mit dem Lehrer Ihres Kindes. Er wird Ihnen die richtige Unterstützung empfehlen.

Was machen die Kinder in der Musikalischen Früherziehung (MFE)?

Antwort:

In der Musikalischen Früherziehung werden die Kinder spielerisch mit den Elementen Musik, Bewegung und Sprache vertraut gemacht. Dabei werden alle Sinne der Kinder angesprochen: es wird gehört, gesungen, gemalt, getanzt, gefühlt und vieles mehr.

Wie kann ich den Lehrer meines Kindes erreichen?

Antwort:

Der Lehrer Ihres Kindes wird Ihnen zu Beginn der Ausbildung einen direkten Kontakt mitteilen/mitgeteilt haben. Nutzen Sie diesen Kontakt möglichst außerhalb der Kernunterrichtszeit am Nachmittag. Darüber hinaus können Informationen auch über die Musikschulverwaltung weitergeleitet werden (Mo – Do 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Fr 7:00 bis 13:00 Uhr; Telefon: 0 39 49 35 53).

Wann kann ich den Unterricht an der Musikschule kündigen?

Antwort:

Alle Änderungen, die den Unterricht an der Musikschule betreffen, bedürfen der Schriftform. Kündigungen sind zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres möglich. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Schulleiter.

Wie kann ich die Arbeit an der Musikschule unterstützen?

Antwort:

Die Arbeit an der Musikschule lässt sich für Eltern, Großeltern, Freunde und Förderer unserer Schule am besten über die Mitgliedschaft im Förderverein der Kreismusikschule Oschersleben e. V. realisieren. Zu bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel dem Tag der offenen Tür oder unserem Musikschulsommerfest, freut sich der Verein über die Hilfe aus den Reihen unserer Eltern.
Aber auch auf politischer Ebene sind wir immer für Unterstützung dankbar. Sei es im Kreistag oder auf Landesebene; beide Organe entscheiden wesentlich über die Struktur und die Gestaltung unserer Schule.

 
 
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