Förderverein der Musikschule Kurt Masur Oschersleben e. V.

Unsere Gebührensatzung

Sehr geehrte Eltern!

Mit Wirkung vom 01.08.2019 tritt eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der Musikschulen des Landkreises in Kraft. Die Gebührensatzung selbst hat sich nicht geändert. Lediglich die Gebührentarife wurden angepasst. Die Unterrichtsgebühren für den Anfangsunterricht (Instrumentaler Vorbereitungsunterricht und Gruppenunterricht) haben sich verringert. Die vollständige Satzung finden Sie hier.

Bitte bedenken Sie bei der Bewertung der neuen Gebührentarife, dass diese Gebühren die Kosten für die Unterhaltung der Musikschule nur zu einem Drittel widerspiegeln. Zwei Drittel der Kosten werden durch den Landkreis, bzw. das Land Sachsen-Anhalt getragen. Dieses bundesweit einmalige Engagement des Trägers und des Landes sollten Sie Ihren Kindern nicht vorenthalten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Hohmann
Schulleiter

 


Hier einige Informationen zur Satzung in Zusammenfassung:

Fälligkeit, Kündigungen (§ 4 Abs. 2, 3)

Die Unterrichtsgebühr (Jahresbetrag) ist je zur Hälfte am 15. September und 15. März fällig. Für die Fachausbildung (Instrumental- oder Gesangsunterricht) ist auf Antrag eine ¼-jährliche oder monatliche Zahlung möglich. Gebühren für Kurse (z. B. Spielkreis Mutter und Kind, MFE) können seit dem 01.08.2014 nicht mehr monatlich gezahlt werden.

Die Termine für die ordentliche Kündigung sind terminiert:

  • zum 31. Januar bzw. zum 31. Juli
  • jeweils unter Einhaltung einer 6-Wochenfrist.

Das Kündigungsschreiben zum Halbjahr muss Mitte Dezember, das für das Schuljahresende Mitte Juni in der Musikschulverwaltung eingegangen sein!

 

Reduzierung der Unterrichtsgebühren (§ 7)

Es gibt weiterhin eine Mehrfach- bzw. Familienermäßigung, die jeweils 25 % der Unterrichtsgebühren betragen und auf Antrag gewährt werden.

Neu seit 01.08.2014: Beide Ermäßigungen sind miteinander kombinierbar!

 

 

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